Ein weiterer, sich durch völlig abweichende Regelungen isolierter zu betrachtender Beratungsfall, ist die Steuerberatung für Vereine. Obwohl diese Rechtsform sehr häufig anzutreffen ist, werden steuerrechtliche Probleme oft gar nicht erkannt oder unterschätzt. Dies führt nicht oft zu völlig überraschenden Haftungsproblemen der Vorstände. Diese haben gar nicht realisiert, dass Sie quasi wie Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft für Fehler und Dokumentationsmängel in Buchführung haften und neben strafrechtlicher Konsequenzen aus eigener Tasche auch noch Steuern des Vereins zahlen dürfen. Insbesondere unter gemeinnützige anerkannten Vereinen zur Pflege des Brauchtums (kurz Karnevalsvereinen) hat die Finanzverwaltung in den letzten Jahren eher den Rasenmäher als die Sense benutzt.

Beratung, Verwaltung und Betreuung: Sportvereine, Golfclubs & Verbände

Der gute Wille zählt leider nicht, wenn man den Vorschriften der Finanzverwaltung nicht genügt – Spendenbelege sind bares Geld und dürfen nicht leichtfertig ausgestellt werden (Bewertung von Sachspenden). Ausgaben können noch so sinnvoll und gut gemeint sein – sie müssen aber auch nachgewiesen und nachprüfbar sein!

Durch die Betreuung einer ganzen Reihe von Vereinen verfügen wir über die Kompetenz die „Schmerzpunkte“ zu erkennen und im Zweifel auch offensiv mit der Finanzverwaltung zu regeln. Die Differenzierung zwischen wirtschaftlichem Zweckbetrieb, welche mit anderen Unternehmen in Konkurrenz tritt und daher, nach sehr geringen Grenzen wie ein Gewerbebetrieb besteuert wird, und dem ideellen Bereich eines Vereins ist fließend. Darüber machen wir uns vorher Gedanken – nicht erst, wenn die Betriebsprüfung da war!

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig und wir helfen nicht weil wir es müssen, sondern weil wir es möchten.

Ihr direkter Kontakt: 0 22 06/90 03 10 oder per Kontaktformular