In Deutschland gibt es über 3,6 Millionen Unternehmen. Die häufigste Gesellschaftsform ist allerdings die des Einzelunternehmers, hier finden wir fast 2,3 Millionen Firmen. Die restlichen Unternehmungen verteilen sich auf die OHG, KG, GmbH und die Aktiengesellschaft (AG). Es gibt noch andere sonstige Rechtsformen. Dies zeigt, dass das unternehmerische Geflecht in Deutschland einer gewissen Komplexität unterliegt, denn für all diese Unternehmungen gelten teilweise sehr spezifische Rechtsvorschriften, was die Finanzbuchhaltung und das Rechnungswesen sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungspflichten angeht. Der Steuerberater muss besondere Leistung erbringen, um die handels-, steuer- und finanzrechtlichen Besonderheiten einer Kapitalgesellschaft oder personenbasierten Unternehmens zu wahren. Es gilt, nicht nur sich sondern oft genug auch die Unternehmer selbst, sich mit diesen vertraut zu machen und sich über die sich ständig ändernden Gesetzesvorschriften zu informieren.

Zu unseren Leistungen als Steuerberater/Steuerberatung für Unternehmen zählen:

  • Bearbeitung der laufenden Geschäftsvorfälle (monatliche Finanzbuchführung)
  • Besprechung über offene Posten und Abschlüsse
  • Erstellung von Budgets, SOLL-IST-Analysen und einer Quartals, Halbjahres- oder Jahresplanung
  • Planung und Durchführung einer Kosten und Leistungsrechnung (KOST)
  • Liquiditsplanung und Überwachung
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung sowie zusammenfassenden Meldungen
  • Bearbeitung der Lohnbuchhaltung – auch Baunebengewerbe – mit allen Meldungen bis hin zur Betriebsprüfung
  • Begleitung und Überprüfung von Unternehmenszielen
  • Anfertigung von Bescheinigungen (z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, etc.)
  • Spezifische Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Branchen (Agrarwirtschaft, Baubranche, temporäre Jobs, etc.)
  • Aufstellung des Jahresabschlusses und Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen
  • Investitionen und deren steuerrechtliche Aspekte, bzw. Auswirkungen auf die Geschäftsbilanz
  • Informationen und Beratung über die derzeit gültige Rechtsprechung für Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen
  • Steuerrechtliche Aspekte der Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmungen
  • Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Steuerbilanzen für eine GmbH, nach Handelsgesetzbuch
  • Beratung bei Firmengründung
  • Erstellung von Nachweise für Ämter, Behörden und staatliche Stelle

Fragen zur Firmengründung werden ebenfalls mit Professionalität beantwortet, welche durch langjährige Kooperation mit der KfW im Rahmen von Gründungscoaching in einem außergewöhnlichen Maße erworben wurde. Erfahren Sie mehr zum Thema Gründung, Start-Up und Coaching


Ihr direkter Kontakt: 0 22 06/90 03 10 oder per Kontaktformular


Finanzbuchführung und Lohnbuchhaltung

Die Finanzbuchführung muss zeitnah und gesetzeskonform geschehen. Die strengen Vorschriften erfordern eine besondere Sorgfalt, da die meisten Unternehmungen einer besonderen Steuer- und Auditvorschrift unterliegen. Insbesondere Unternehmen mit einem hohen Anteil an Bareinnahmen sind die fast unzumutbaren Dokumentationsanforderungen der Finanzverwaltungen darzulegen – Kassensysteme gelten als manipulierbar und die seit 2015 stark verschärften „Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB)“ implementieren ein hohes Risiko für „lebensbedrohliche“ Zuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Dem gilt es – soweit als möglich – zu vorzubeugen.

Die Lohnbuchhaltung unterliegt einer ganzen Reihe von Vorschriften. Gerade in diesem Bereich, sind besondere Fachkenntnisse erforderlich. Es gilt die Lohnsteuergesetze und Vorschriften für die Sozialabgaben der Mitarbeiter zu kennen und gesetzeskonform umzusetzen. Es müssen aber nicht nur Steuer und Sozialversicherungsrecht im Auge behalten werden – die inzwischen dem Arbeitgeber aufgedrückte Verpflichtung zur elektronischen Prüfung der Arbeitnehmerdaten deren Verarbeitung in den Abrechnungen und Meldungen an alle Stellen – von Finanzamt über Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaft, Schwerbehinderten – und Künstlersozialabgaben – all dies nehmen wir unseren Mandanten ab – bis hin zu in regelmäßigen Abständen – stattfindenden Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, welche selbstverständlich von uns koordiniert wird und auch bei uns durchgeführt wird. Der oder die Prüfer sitzen bei uns und Sie können Ihre Zeit und Nerven anderweitig einsetzen.

Falls unsere Beratungskompetenzen überschritten werden und wir – z.B. im streitigen Sozialversicherungsverfahren nicht zugelassen würden – durch den in Bürogemeinschaft residierenden Anwalt ist unkomplizierte und rasche Hilfe gewährleistet.

Jahresabschluss mit Steuererklärung und Bilanzierung

Der finale Kompetenzbereich – an Abschluss der periodischen Aufgaben ist natürlich der Jahresabschluss. Wenig bekannt, aber seit einiger Zeit gilt es nicht nur für EHUG und Bankenaufsicht den Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Grundlagen zu erstellen und diesen auch – zeitgerecht – dem EHUG zu übermitteln. Was, insbesondere wie wenig, Konkurrenz und gegebenenfalls Mitarbeiter jederzeit im Internet über Sie, soweit Sie als Kapitalgesellschaft unterwegs sind, über sie erfahren können, kann im nicht unerheblichen Maß vorab bestimmt werden. Der Steuerberater sollte die genauen Anforderungen kennen, die im Handelsgesetzbuch bestimmen, ob eine Gesellschaft, zum Beispiel auch einen vereinfachten Jahresabschluss abgeben darf. Hierbei unterscheiden sich die Gesellschaften nach Bilanzsumme, Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter.

Neben dem nach Handelsrecht erstellen Jahresabschluss legen wir besonderes Augenmaß auf die Steuerbilanz. Die Gesetzgebung ändert sich ständig und kann für ein Unternehmen Vor- oder Nachteile bringen. Diese gilt es zu analysieren und in Planungen einzubeziehen, damit durch Steuerbelastungen ein Unternehmen nicht in Liquiditätsprobleme gerät. Schließlich ist das steuerliche Ergebnis maßgeblich für Nach- und Vorauszahlungen der Gewerbe und Körperschaftsteuer, ggfs. der Einkommensteuer. Diese sollte man nicht erst kennen, wenn die Bescheide auf dem Tisch liegen.

Kernkompetenz sind die Steuererklärungen welche sich zum Teil aus dem Jahresabschluss des Unternehmens ableiten, jedoch durch weitere Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer noch erheblichen Beratungsbedarf innehaben. Somit bieten wir weitere , besondere Beratungsleistungen an.

Dabei geht das Spektrum von der Entflechtung von Einkünften innerhalb vorgegebener Jahreszeiträume, bis hin zur Optimierung der steuerlichen Belastung des Unternehmens. Es gilt eine starke betriebswirtschaftliche Kompetenz mit einer fachlichen Kompetenz zu verbinden.