Das Steuerrecht kennt 7 Einkunftsarten; davon sind 4 Arten quasi als „Privateinkünfte“ qualifiziert. Die betrieblichen Einkünfte spalten sich in überwiegend gewerbliche und für spezielle Berufsgruppen, selbständige Einkünfte, auf. Für beide Einkunftsarten ist das Steuerrecht bei Umsatzsteuer und der Ermittlung des Gewinns für die Einkommen/Körperschaftsteuer weitestgehend identisch.

Steuer, Beratung und Betreuung:
Imkerei & Pferdezucht

Völlig andere Regelungen hat der Gesetzgeber für die landwirtschaftliche Nebenbetriebe erlassen. Daher haben sich für die Betreuung der Ur-Agrarbetriebe sogenannte landwirtschaftliche Buchungsstellen entwickelt, die ausschließlich auf die spezielle Besteuerung solcher Betreibe fokussiert sind. Dies ist aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, denn die Flut an EU Verordnungen – deren Chancen und Risiken – kann im normalen Steuerberatungsbetrieb nicht zeitaktuell und umfassend geleistet werden.

Allerdings hat die Spezialisierung oft auch die Kehrseite, dass den – für uns an sich normalen – steuerlichen Problematiken – keine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Daher hat sich ein Kreis von anspruchsvollen Mandanten im Bereich der Pferdezucht und der Imkerei an mich zur umfassenden Betreuung gewandt. Für diesen Kreis haben wir eine individuelle Betreuung aufgebaut welche sowohl die landwirtschaftlichen Spezialvorschriften als auch, ggls. Besonderheiten des internationalen Umsatzsteuerrechts berücksichtigt.

Wir können war nicht alles, aber wenn wir etwas anbieten und machen, machen wir es gut!

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig und wir helfen nicht weil wir es müssen, sondern weil wir es möchten.